Mitglied der WfM kann nach unserer Satzung jeder Bürger der Gemeinde Martensrade werden, der nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 18 GKWG) wahlberechtigt ist und seinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Die Mitgliedschaft in der WfM ist nicht vereinbar mit Aktivitäten, die sich gegen die Ziele und Grundsätze der WfM richten. Insbesondere Aktivitäten und Mitgliedschaften in Organisationen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, schließen eine Mitgliedschaft in der WfM aus.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, Mitglied in unserer Wählergemeinschaft zu werden, so nutzen Sie bitte nachstehendes Formular.
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